5 Situationen, in denen Sans-Papiers die Züri City Card nutzen
Die Züri City Card bestätigt amtlich die Identität und den Wohnsitz in der Stadt Zürich. Die Inhaberinnen und Inhaber können sich damit in Polizeikontrollen ausweisen. Nur wenn ein konkreter Verdacht auf rechtswidrigem Aufenthalt vorliegt, darf die Polizei zusätzlich die Schweizer ID oder den Pass verlangen.
Schutz
Sans-Papiers können sich nicht wehren, wenn sie Opfer von Gewalt werden. Dank der Züri City Card können Sans-Papiers die Polizei alarmieren und im Falle eines Offizialdelikts sogar eine Anzeige gegen die gewaltausübende Person erwirken.
Kitaplatz
In Zürich leben hunderte Sans-Papiers-Kinder. Eine Anmeldung in einer Kita ist nur dank mühseliger Arbeit der Sans-Papiers Anlaufstelle Zürich möglich. Mit der Züri City Card erhalten alle Sans-Papiers Zugang zum Online-Dienst der Stadt Zürich und können eigenständig einen Kita-Platz beantragen.
Postempfang
Eingeschriebene Briefe können von Sans-Papiers nur entgegegenommen werden, wenn sie über einen gültigen Pass verfügen. Ein Grossteil der Sans-Papiers verfügt aber entweder über keine Identitätsdokumente oder nur über abgelaufene. So können sie keine eingeschriebene Briefe abholen oder Checks einlösen. Mit der Züri City Card erhalten sie das dafür notwendige Ausweispapier.
Erste Hilfe
Werden Sans-Papiers Zeugen eines Unfalls, können sie keine Erste Hilfe leisten. Denn die am Unfallort eintreffende Polizei ist verpflichtet, die Personalien aller Zeugen aufzunehmen. Dank der Züri City Card können Sans-Papiers die Rettungskräfte unterstützen und die Polizei über den Unfallhergang informieren.
Heiraten
Für ein Ehevorbereitungsverfahren ist eine Wohnsitzbescheinigung nötig. Bis anhin müssen Sans-Papiers diese auf mühselige Weise aus ihrem Herkunftsland besorgen. Die Züri City Card gilt zukünftig als Bestätigung des Wohnsitzes und vereinfacht damit die Heirat von Sans-Papiers.
Wann ist die Züri City Card nicht ausreichend?
Die Züri City Card genügt nicht als Ausweisdokument, wenn die Polizei den Aufenthaltsstatus einer Person klären muss. Dafür braucht die Polizei jedoch einen konkreten Verdacht auf rechtswidrigen Aufenthalt. Dieser Verdacht darf sich weder auf das Aussehen noch auf äussere Erscheinungsmerkmale einer Person beziehen.