Faktencheck
Der Zürcher Stadtrat hat eigens zwei Rechtsgutachten der Universität Zürich eingeholt, um die Umsetzbarkeit einer Züri City Card zu prüfen. Die Rechtsgutachten machen deutlich: Die Züri City Card verstösst weder gegen höheres Recht noch ist es der Stadt Zürich verboten, einen eigenen Ausweis einzuführen. Trotzdem behauptet die Gegnerschaft, die Züri City Card sei rechtswidrig. Wir kontern mit Fakten.
Die Stadt Zürich darf gar keinen eigenen Ausweis ausstellen.
Die Züri City Card ist rechtswidrig.
Stadtpolizisten machen sich strafbar, wenn sie die Züri City Card als Ausweisdokument anerkennen.
Die Züri City Card missachtet das demokratisch legitimierte Migrationsrecht.
Die Züri City Card ist ein Luftschloss. Für Sans-Papiers ändert sich mit der Einführung des Stadtausweises nichts.In einer Polizeikontrolle ist die Züri City Card nutzlos.
Die Stadt Zürich darf den Status von Sans-Papiers nicht legalisieren. Die Kompetenz für eine Regularisierung obliegt einzig dem Bund.
Sans-Papiers können bereits jetzt ihren Aufenthaltsstatus regularisieren, indem sie ein Härtefallgesuch stellen.Tragen nur Sans-Papiers eine Züri City Card, werden sie erst recht als Sans-Papiers erkannt.